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Hinweis zum Gewerberecht

Für die Tätigkeit eines Privatsachverständigen ist eine Gewerbeberechtigung in der jeweiligen Fachrichtung erforderlich. Ich habe aus diesem Grund mein Büro als Baumeisterbüro angemeldet und kann Ihnen meine Leistungen im Rahmen von Überwachungen von Bauleistungen und angrenzenden Gewerke mit der für sie notwendigen verwaltungsrechtlichen Sicherheit anbieten.

Auszug aus WKO.at

"Wann benötigen Sachverständige/ Zertifizierungsstellen keine Gewerbeberechtigung? 

Sachverständige, die in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren durch die Behörde bestellt werden, benötigen für die im Rahmen dieser Bestellung ausgeübte Gutachtertätigkeit keine Gewerbeberechtigung. Für die Tätigkeit eines Privatsachverständigen ist aber eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Gewerbeberechtigung erforderlich.
Für Untersuchungs- und Prüftätigkeiten ist nur dann keine Gewerbeberechtigung erforderlich, wenn es sich um eine durch Bescheid akkreditierte Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstelle handelt.


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Bmstr. Dipl.-Ing. Hendrik Hempel | hendrik.hempel@hempel-group.net