Im Zuge der Immobilienerrichtung wird oft die treuhänderische Zahlung des Kaufpreises vereinbart. In diesem Zusammenhang ist die Bestätigung des Baufortschritt durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständen für die Auszahlung einer Abschlagsrate durch den Treuhänder Voraussetzung.
Ich übernehme die Feststellung des Baufortschritts gemäß Bauträgervertragsgesetz (BTVG).